FAQs

Hier finden Sie häufig an uns gestellte Fragen. Wird Ihre Frage darin nicht beantwortet, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Kosten

Was kostet ein Rechtsanwalt?

Es kommt darauf an.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nach Stundensatz abzurechnen, eine Pauschale zu vereinbaren oder nach Rechtsanwaltstarif abzurechnen. Beim Rechtsanwaltstarif handelt es sich um gesetzlich festgelegte Tarife, wobei sich die Höhe nach dem Streitwert oder der Streitsache an sich handelt. Im Tarif selbst wird festgelegt, wie sich der Streitwert beispielsweise bei Kontaktrechtsangelegenheiten oder gerichtlichen Strafverfahren richtet, aus denen sich kein Streitwert an sich ableiten lässt.

Auf welche Weise wird abgerechnet?
    Im Rahmen unseres Erstgespräches legen wir die Modalitäten der Abrechnung fest. Wir vereinbaren, ob ich nach Stundensatz oder Rechtsanwaltstarif abrechne oder aufgrund der Vorhersehbarkeit des Aufwandes auch die Vereinbarung einer Pauschale möglich ist.

    Zu jedem Zeitpunkt wird die Abrechnung transparent gestaltet. Bei längerfristigen Mandaten können wir auch gerne fixe Abrechnungsperioden festlegen.

    Erstgespräch vereinbaren

Wie sieht ein Erstgespräch aus?

Im Rahmen eines Erstgespräches haben wir die Gelegenheit, uns gegenseitig kennenzulernen. Dabei besteht die Möglichkeit, in unsere Kanzlei zu kommen, ein telefonisches Erstgespräch zu führen oder dieses per Videokonferenz abzuhalten.

Sie schildern Ihre Anliegen und wir werden – sofern aufgrund Ihrer Schilderungen bereits möglich – die Sach- und Rechtslage erörtern und eine Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten vornehmen. Dabei geht es vor allem darum, ob überhaupt Ansprüche bestehen, welche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht werden können und gegen wen diese geltend gemacht werden können. Das Erstgespräch soll – neben einer ersten Vorsondierung – primär dazu dienen, das weitere Vorgehen zu besprechen. Ich ersuche jedoch zu beachten, dass im Rahmen eines Erstgespräches keine Dokumente geprüft werden können.

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Kanzlei

Wie komme ich in die Kanzlei?

Die Kanzlei wallner Rechtsanwalt befindet sich an der Anschrift Joanneumring 18, im 2. Stock. Aufgrund der optimalen Innenstadtlage ist die Kanzlei sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den Jakominiplatz oder den Hauptplatz oder auch mit dem eigenen PKW sehr gut erreichbar. Rund um die Kanzlei befinden sich kostenpflichtige Parkplätze in der blauen Zone.

Die nahegelegensten Tiefgaragen sind die Operngarage (350m, 5 Minuten zu Fuß), die Tiefgarage Josef-Pongratz-Platz (400m, 6 Minuten zu Fuß), die Tiefgarage im Kastner & Öhler (650m, 9 Minuten zu Fuß) oder die Tiefgarage am Andreas-Hofer-Platz (550m, 7 Minuten zu Fuß).

Wie rasch erhält man einen Termin?

Bei der Terminvergabe sind wir sehr flexibel. Je nach Dringlichkeit der Angelegenheit können diese auch außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten vergeben werden. Die Kosten dafür bleiben selbstverständlich unverändert zu den Terminen während der Kanzleiöffnungszeiten. Je nach Dringlichkeit der Angelegenheit sind die Termine auch kurzfristig möglich. Ausschließlich in strafrechtlichen Notfällen sind wir rund um die Uhr über unsere Notfallnummer erreichbar.

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In welchen Fällen ist der Strafrechts-Notruf der Kanzlei zu wählen?

Da das Strafrecht zu unseren Schwerpunkten gehört und wir aus der Erfahrung wissen, dass rasches Handeln insbesondere im Strafrecht von besonderer Wichtigkeit ist, sind wir ausschließlich bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen rund um die Uhr über unsere Strafrechts-Notrufnummer 0316 34 10 80 80 erreichbar.

Wenn Sie oder ein Angehöriger festgenommen werden oder die Polizei vor der Tür steht, um die Wohn- oder Geschäftsräume aufgrund eines Tatverdachtes zu durchsuchen, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen bzw. wenn Sie selbst betroffen sind, die Polizei zu bitten, uns anzurufen. Sie haben das Recht unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Polizei hat Ihnen die Möglichkeit dazu zu geben. Wir stimmen telefonisch die nächsten Schritte ab und machen uns schnellstmöglich auf den Weg zu Ihnen. Grundsätzlich raten wir jedem, mit sämtlichen fallbezogenen Aussagen auf unser Beisein zu warten. Selbst die irrelevant erscheinenden Aussagen könnten für Ihre konkrete Angelegenheit nachteilig sein.

Sie haben noch offene Fragen? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da. E-Mail schreiben